„Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Stadträte und liebe Gäste
wir sind heute hier, um unsere Geschichte zu erzählen bzw. unseren Blickwinkel auf die Errichtung der Windenergieanlagen in Altenhof lenken.
Um die Nähe der Anlagen zur Wohnbebauung zu verdeutlichen, hat Herr Geilert ein Modell hergestellt und Herr Gruhl die Windenergieanlagen als digitale Aufnahme dargestellt.
Am 11.06.2025 wurde in der Kulturscheune Börtewitz eine Infoveranstaltung für geladene und ungeladene Bürger von der Stadt Leisnig und dem Investor durchgeführt.
Die Bürger hatten im Rahmen der Beteiligung der Offentlichkeit (gem. 93 Abs.: 2 i.V. mit § 4 Abs. 3 Bau GB) das Recht zur Stellungnahme, während der Auslegungsfrist vom 3.4.- 12.05.2025 Amtsblatt 4/ 2025 öffentliche Bekanntmachung.
Unerwartet viele schriftl. und mdl. Stellungnahmen wurden von den Betroffenen beim Bürgermeister vorgebracht, im Bezug auf die Änderung des Entwurfes, des Bebauungsplanes und der möglichen Auswirkung.
Unsere Bedenken konnten nicht ausgeräumt werden.
Schlechtes Kartenmaterial, mangelnde Akustik erschwerten eine Diskussion.
Wenig Transparenz bei der Beantwortung der Fragen über Brandschutz, Bodenschutz, Natur- und Umweltschutz, Niederschlagswasserbeseitigung, Umgang mit wassergefährdeten Stoffen Schmutzwasserbeseitigung, Ablaut von wild abfließendem Wasser führten dazu, dass unsere Bedenken nicht ausgeräumt wurden. Die Abwägung des Stadtrates erfolgte nicht vollumfänglich.
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Eine Visualisierung durch EAB des Sondergebietes Windenergie Naunhof/ Altenhof gab es nicht?!
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Das in Altenhof ein Windrad bis auf 750 Meter an die Wohnbebauung rückt, war den Altenhofer lange nicht bewusst.
Am 5.5.2022 erfolgte die Beschlussfassung auf den Abstand von 750m einstimmig durch die Stadträte!
Am 23.02.2023 beschloss der Stadtrat die verkürzte Auslegung des Planungsverlaufes.
Die Einsichtnahme in die Bekanntmachungsorgane wurde zu diesem Zeitpunkt erschwert (Der Zugang zum Amtsblatt war nicht immer möglich). Auslegungsfristen wurden per Beschluss verkürzt.
Bezeichnungen in den Planungsunterlagen sind verwirrend dargestellt, z.Bsp.: „Sitten Nr. 2“.
Eine Info über Planungsvorhaben durch die gewählten Ortschaftsräte erfolgte nicht!
Das Recht auf Bürgerbeteiligung am Verfahren wurde durch die Bürgerinitiative mit unterschiedlichem Erfolg eingefordert;
Bei einer angemeldeten Akteneinsicht, standen die Mitglieder vor verschlossener Rathaustür. Der Eingang musste erst gesucht werden oder die Polizei wurde angefordert.
Vom LRA-Umweltamt wurde uns in den Landwirtschaftspflegerischen Begleitplan mit Artenschutzrechtlicher Betrachtung Akteneinsicht gewährt. Auch hier sind Teile geschwärzt, so dass es an Transparenz fehlt. Ausgleichsmaßnahmen können nur teilweise nachvollzogen werden.
Wenn uns Informationen fehlen, beschaffen wir uns diese. So bringen wir uns in das laufende BlmSchV ein, was zurzeit beim Landratsamt läuft.
Die Planungsphase geht nun über 5 Jahre. Wir denken, dass es in den zurückliegenden Jahren wie folgt ablief (Übrigens auch in anderen benachbarten Kommunen wo die Firma EAB in Erscheinung tritt, Bsp. Mügeln).
Am 13.11.2023 stellt der Bürgermeister die Teilfortschreibung Windenergie unter Federführung vom ehemaligen Bürgermeister und Vorsitzender lokaler Landwirtschaftsbetriebe erfolgte der Zusammenschluss zu Verpächter-Gemeinschaften um gemeinsam mit dem Vorhabensträger die gemeinsamen Nutzungsverträge zu verhandeln und abzuschließen.
Ergebnis ist eine eingeschränkte Wettbewerbssituation konkurrierender Planungs-/ Betreiberfirmen für die Flächen.
Die Verpächtergemeinschaft entscheidet sich gemeinsam für einen Partner.
Die Pacht soll fair unter allen Eigentümern/ incl. Stadt und benachbarte Kommunen Großweitzschen und Hartha selbst verteilt werden.
In der Januar-Sitzung 2026 stellte die Bl an den Bürgermeister und den Stadtrat folgende Fragen, die uns bis heute bewegen:
Profitieren Stadträte vom Geldfluss aus erneuerbaren Energien?
Werden Gelder an Stadträte gezahlt, aus Pachteinnahmen und Leitungsrechten? Profitiert ein Stadtrat von persönlichen Vorteilen durch das Abstimmungsverhalten?
Stimmten Ortschaftsräte bez. Abgeordnete 2023, für die Verringerung des Abstandes von 1000 auf 750 m zur Wohnbebauung, obwohl sie als befangen hätten gelten müssen?
…
Mit dem Wahlversprechen als Bindeglied zwischen Stadt und Land zu fungieren, wählten zahlreiche Bürger im ländlichen Raum ihre bekannten und vertrauten Abgeordneten.
Wir fühlen uns getäuscht.
Schlusswort:
Verpächter kann man verstehen, bei sinkenden Preisen für Produkte aus der Landwirtschaft und steigender Kosten für die Unterhaltung der Gebäude, dem Angebot der Investoren zu erliegen.
Hier erfolgt jedoch eine Spaltung zwischen der Stadt und dem ländlichen Raum. Auch zwischen dem alten und dem neuen Stadtrat.
Durch die Mehreinnahmen können freiwillige Aufgaben wie gewohnt
umgesetzt werden;
Fasching,
Kulturbahnhof,
Freibad,
Alternatives Jugendzentrum,
Bücherei,
Blütenfest
und vieles mehr!
Auf dem Land dagegen wird die Förderung der freiwilligen Aufgaben immer weniger.
Seniorenarbeit, Dorffeste, kulturelle Höhepunkte werden oft in Eigenleistung organisiert und das ohne finanzielle Unterstützung.
Durch die Neuzusammensetzung des Stadtrates 2024 erfolgte eine Abkehr von den bisherigen Argumenten des alten Stadtrates.
Es gibt Stimmen, die wieder über verschiedene Alternativen nachdenken, für eine kontinuierliche und bezahlbare Energieversorgung.
Diese Energiewende ist von A-Z subventioniert und wird auf den Strompreis umgelegt!
Eine 100-prozentige Zustimmung gibt es nicht mehr, da Stadträte beginnen sich thematisch mit dem Thema Windenergie auseinandersetzen.
…
Die Bürgerinitiative GegenWind aus Altenhof und die ca. 700 Unterzeichner des Bürgerbegehrens können die Windkraftvisionen des Stadtrates nicht teilen und bitten um Aussetzung des Vorhabens.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.“
BI GegenWind am 26. Februar 2026
Kontakt: Gegenwind-aus-Altenhof@web.de