„Betreff: PRESSEMITTEILUNG (Zur sofortigen Veröffentlichung) – Schwerer Behörden-, Umwelt- und Protokollskandal im Landkreis Mittelsachsen zu Windkraft-Vorhaben Altenhof
Sehr geehrte Damen und Herren der Redaktion,
im umstrittenen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zum geplanten Industriewindpark „Altenhof/Naunhof“ im Landkreis Mittelsachsen hat die Bürgerinitiative „GegenWind aus Altenhof“ einen beispiellosen Behörden- und Planungsskandal aufgedeckt.
Die am 01.06.2026 im sächsischen Beteiligungsportal freigeschaltete Aktenlage sowie die gestrigen, eskalierenden Ereignisse im Rathaus Leisnig dokumentieren schwerste Rechtsverstöße und akute Transparenzdefizite:
Vollendete Aktenblockade und manipulierte Dokumente im Rathaus: Am gestrigen Donnerstag (04.06.2026) verweigerte die Stadtverwaltung Leisnig Vertretern der Bürgerinitiative im Rahmen eines schriftlich bestätigten Vor-Ort-Termins rechtswidrig den Zugang zu den eigentlichen Hauptordnern 1 und 2 der aktuellen Verfahrensakte zum Flächennutzungsplan. Dies geschah per Blitz-Absage exakt 73 Minuten vor dem Termin. Vor Ort wurden die Bürger mit unvollständigen Altdaten von 2021 abgespeist, bei denen zudem die offizielle Teilnehmerliste vorsätzlich entfernt worden war. Die BI hat wegen des dringenden Verdachts der Beweisvereitelung eine Eil-Anzeige bei den Aufsichtsbehörden eingereicht.
Amtlich protokollierte Prüfungsverweigerung: Die Referatsleitung des Landratsamtes Mittelsachsen gab in einem Behördengespräch protokollarisch zu, mangelhafte Dokumente des Investors unbesehen als „Gefälligkeitsgutachten“ zu akzeptieren und „ohne Sinn und Verstand alles durchzuwinken“. Eine materielle Sachaufklärung (§ 24 SächsVwVfG) zu 114 gerügten Artenschutzverstößen wird verweigert.
Rechtsunwirksamer Stadtratsbeschluss & Protokollmängel: Die offizielle Datenkette beweist, dass der Stadtrat Leisnig am 30.04.2026 im verfahrensrechtlichen Blindflug über eine veraltete Datenbasis abgestimmt hat (die zwingende Zusammenfassende Erklärung wurde erst am 26.05.2026 erstellt). Zudem deckt das Wortprotokoll eklatante Formfehler und die gezielte Nicht-Erfassung von Befangenheiten (Verstoß gegen § 40 SächsGemO) bei den entscheidenden Tagesordnungspunkten TOP 7 bis TOP 12 auf.
Aufgrund der erdrückenden Beweislage hat die Bürgerinitiative einen koordinierten juristischen Großangriff auf fünf Ebenen eingeleitet. Sämtliche Akten wurden zudem den Landesverbänden von NABU und BUND Sachsen zur Einleitung eines verbandsklagerechtlichen Eilverfahrens vor dem Verwaltungsgericht Leipzig übergeben, um einen sofortigen Baustopp zu erzwingen. Für den Fall des fruchtlosen Verstreichens einer gesetzten Frist behält sich die BI zudem ausdrücklich die Einleitung eines offiziellen Bürgerbegehrens zur vorzeitigen Abwahl des Bürgermeisters (§ 51 SächsGemO) vor.
Mit freundlichen Grüßen
Bürgerinitiative GegenWind aus Altenhof“
Kontakt:Gegenwind-aus-Altenhof@web.de
Bild: KI-gestützt / mit Grok Imagine bearbeitet